Liebe Volleyballfreunde,
anbei findet ihr die aktuellen Positionspapiere des DOSB, von Teamsport Deutschland und den Link zur Beantragung der Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern.
Da es bisher noch keinen separaten Notfallfond für den Sport gibt, möchten wir daraufhin weisen, dass Kurzarbeit und Zuschüsse, wie sie kleinen Unternehmen und Selbständigen zur Verfügung stehen, auch in den meisten Bundesländern von Vereinen und Verbänden nutzbar sind. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Volleyball-Vereinen und Verbänden die Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern in Anspruch zu nehmen.
Soforthilfen
1. Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
2. Die Höhe der Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Bis zu 5 Beschäftigte - bis zu 9.000 Euro für drei Monate; bis zu 10 Beschäftigten - bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
3. Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.
4. Bundesländer haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
5. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB))
www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/
Bleibt alle gesund!
veröffentlicht am Montag, 20. April 2020 um 11:24; erstellt von K, K
letzte Änderung: 26.05.20 08:40