Seit dem 08.01.2022 gilt verpflichtend die 2G+ Regel für alle Beteiligten am Spielbetrieb (Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen) sowie Zuschauer*innen.
Beim Betreten der Sporthalle muss ein offizieller Test-Nachweis von einem Testzentrum (Bürgertest oder Nachweis vom Arbeitgeber, wenn ausstellungsberechigt (nicht älter als 24 Std.) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Std.)) dem Ausrichter vorgelegt werden.
Alternativ kann auch vor Ort unter Aufsicht ein Schnelltest vorgenommen werden. Ein sogenannter Schultest-Nachweis wird nicht anerkannt. Eine Schnelltestung zu Hause unter Aufsicht des Mannschaftsverantwortlichen ist zulässig. Das ordnungsgemäße negative Ergebnis des Testes dokumentiert er mit seiner Unterschrift auf der Liste "Kontrolle Schnelltest am Spieltag". Die Testperson unterschreibt ebenfalls auf dieser Liste und bestätigt damit die Richtigkeit des Testergebnisses.
Ausgenommen davon sind Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen nur einen offiziellen Test-Nachweis von einem Testzentrum (Bürgertest nicht älter als 24 Std) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Std) oder Schnelltest, siehe oben. Der Schultest gilt nicht.
Die Testpflicht gilt ebenfalls für alle am Spieltag Beteiligten mit einer Drittimpfung (Booster-Impfung).
veröffentlicht am Freitag, 28. Januar 2022 um 08:52; erstellt von K, K