Wird eine Schiedsrichter-Lizenz in einem anderen Landesverband erworben oder eine bestehende Schiedsrichter-Lizenz in einem anderen Landesverband verlängert, so muss die Lizenz zwingend dem Landesschiedsrichterwart Brandenburg zur Registrierung vorgelegt werden. Dazu reicht das Einsenden eines Bildes der Schiedsrichter-Lizenz per E-Mail.
Die Schiedsrichter-Lizenzen werden mit der Registrierung in SAMS für den Spielbetrieb des BVV anerkannt.
Achtung: Eine nicht im Brandenburg-SAMS registrierte Lizenz gilt als NICHT gültig. Dann droht eine Strafgebühr gemäß LSO.
veröffentlicht am Sonntag, 22. März 2026 um 10:11; erstellt von Hein, Christian
letzte Änderung: 07.03.24, 09:28