Wird eine Lizenz in einem anderen Landesverband erworben oder eine bestehende Lizenz in einem anderen Landesverband verlängert, so muss der SR-Pass zwingend ...
Jeder Schiedsrichterlehrgang zum Erwerb einer Schiedsrichterlizenz (Ausbildungslehrgang) schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, deren Schwierigkeitsgrad von der jeweiligen Lizenzstufe abhängig ist.
Mit der Einführung der Verbandsverwaltungssoftware SAMS wurden die bisherigen Schiedsrichter-Pässe durch sogenannte e-Schiedsrichter-Lizenzen ersetzt. Die bisherigen Lizenzstufen bleiben bestehen, existieren nun jedoch ausschließlich als e-Lizenzen.
Jeder Schiedsrichter hat die Verpflichtung, sich über Regeländerungen, neue Bestimmungen und Erkenntnisse bzw. Regelauslegungen auf dem Laufenden zu halten und sich weiterzubilden.
Vor Beginn des Lehrgangs muss sich jeder Teilnehmer die aktuellen "Internationalen Spielregeln Volleyball" besorgen. Diese sind im Buchhandel oder bei Online-Versandhändlern (z.B. bei Amazon) erhältlich.
Die organisatorische Anmeldung eines Lehrgangs erfolgt über den Landesschiedsrichterwart (Ronny Ackermann). Bei SR-Lehrgängen muss immer ein Seminarraum UND eine Sporthalle zur Verfügung stehen.
Die Höhe der Lehrgangsgebühren sind in der "Anlage 2 zur LSRO: Lehrgangsgebühren" geregelt.
Schiedsrichter-Lehrgänge werden entweder vom LSRA oder direkt von den Vereinen organisiert und ausgerichtet. Bei der Ausrichtung durch einen Verein MUSS ein Seminarraum (theoretische Aus- und Fortbildung) UND eine Sporthalle (praktische Ausbildung) parallel zur Verfügung stehen.
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